Der Landkreis Barnim vergibt jährlich Mittel nach der Richtlinie "Schülerhaushalt"

Der Landkreis Barnim vergibt Mittel nach der Richtlinie "Schülerhaushalt".

Mit der Förderung soll:
· die Realisierung von Ideen der Schülerinnen und Schüler zur Gestaltung des Schulalltags unterstützt,
· eine bessere Identifikation mit der Schule erreicht und
· das eigenverantwortliche Planen und Abrechnen von öffentlichen Mitteln befördert werden.

Wer kann einen Förderantrag stellen?
Weiterführende Schulen und jetzt NEU auch Grundschulen im Landkreis Barnim, vertreten durch die beantragende Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer sowie die Schulleiterin bzw. den Schulleiter.

Art und Umfang der Förderung:
Projektförderung, Zuschuss, max. 500 €/Schule und Jahr

Wann ist die Bewerbungsfrist?
Eine Bewerbung ist jederzeit möglich.

Ein durch den Schülerhaushalt gefördertes Projektbeispiel

Gestaltung des Schulgartens

Die Schülerinnen und Schüler verständigten sich zu Beginn mit dem Schulleiter und der schon bereits existierenden Schulgarten AG und erfuhren, dass der Wunsch besteht, einige Bienenkräuter für das Bienenvolk des Schulgartens anzupflanzen. Hieraus ergab sich schnell die erste Aufgabe: eine Kräuterspirale anlegen. Letztendlich fanden sich auch noch zwei weitere Ideen: ein Eingangstor zum Schulgarten sowie ein Insektenhotel. Schon bald wurden die ersten Materialien im Baumarkt gekauft.

Wir danken den Schülerinnen und Schülern der 12. Klasse des Gymnasiums Finow  für die Erlaubnis, das Projektbeispiel zu veröffentlichen.

Kontakt

  • E-Mail schreibenSG Bildung
    Landkreis Barnim
    Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt
    Am Markt 1
    16225 Eberswalde
    Telefon: 03334/214 1655

Weitere Fördermöglichkeiten

Schulstiftung der Sparkasse Barnim