Ehrung von Oberschülerinnen und Oberschülern für besondere Leistungen

Zielgruppe & Kriterien

Beginnend ab Schuljahr 2020/2021 werden besondere schulische und außerschulische Leistungen von Schülerinnen und Schülern der Oberschulen der Klassenstufen 7 bis 10 einmal jährlich gewürdigt.
Eine Anerkennung können erhalten die Schülerinnen und Schüler folgender Schulen:
- Karl-Sellheim-Schule
- Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule
- Schule Finowfurt
- Oberschule am Rollberg
- Oberschule mit Grundschule Schwanebeck
- Tobias-Seiler-Oberschule
- Europaschule Werneuchen
- Oberschule Klosterfelde
- Oberbarnim-Oberschule
- Oberschule der Montessorischule Niederbarnim
- Private Oberschule Blumberg
- Freie Naturschule Barnim
- Oberschule Eberswalde
- Grund- und Oberschule Blumberg
- Wilhelm-Conrad-Röntgen-Gesamtschule

Die besonderen schulischen und außerschulischen Leistungen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
- sehr gute Leistungen im Arbeits- und Sozialverhalten und in den Fächern oder deutliche Verbesserungen im Arbeits- und Sozialverhalten und/oder in den Fächern
- Engagement in der Schule
- Engagement außerhalb der Schule im Interesse der Schule

Voraussetzung für den Erhalt der Würdigung ist das Zutreffen von zwei Kriterien.
Der Einschätzungszeitraum ist das vorangegangene Schuljahr.

Verfahren

Die Klassenkonferenz schlägt vor, ob und, wenn ja, welche Schülerin/welcher Schüler der Klasse eine Anerkennung erhalten soll. Die Entscheidung über zu würdigende Schülerinnen und Schüler trifft die Leiterin/der Leiter der Schule im Einvernehmen mit den Beteiligungsgremien.

Die Namen der zu würdigenden Schülerinnen und Schüler teilen die Schulen dem SG Haushalt, Hauptamt (haushalt@kvbarnim.de) vier Wochen vor Schuljahresende mit.

Die Art und der Rahmen der Würdigung werden durch die Leiterin/den Leiter der Schule im Einvernehmen mit den Beteiligungsgremien festgelegt.
Die Schulen teilen dem SG Haushalt die Art der Würdigung und deren Rahmen mit. Die Würdigung durch den Landkreis erfolgt in Form einer Urkunde. Diese fertigt dieser innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Namen aus.
Die feierliche Anerkennung durch die Schule kann zum Ende des Schuljahres oder zu Beginn des neuen Schuljahres erfolgen und folgenden Faktoren gerecht werden:
- würdiger Rahmen
- Sichtbarmachung für alle Schülerinnen/Schüler der Schule
- Sichtbarmachung für Eltern

Die Würdigung sollte möglichst individuell sein und an den Interessen der Schülerinnen und Schüler anknüpfen.
Denkbar wären z.B.:
- Bücher, Sportgeräte,
- Sachgutscheine, Bildungsgutscheine
- Taschengeldzahlung bis max. 30 € monatlich
- Übernahme von Kosten für Kulturveranstaltungen, Mitgliedsbeiträge
- gemeinsame Ausflüge

Finanzierung

Die notwendigen finanziellen Mittel werden jeder der unter Punkt 2 genannten Schule in Form eines Budgets zur Verfügung gestellt. Die Höhe des Budgets richtet sich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 7 bis 10. Die Abrechnung der Mittel erfolgt über den Nachweis der Ausgaben (Quittung).